Moderator

Nachrichten : 1137
| Der EuGH hat entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht der polnischen Verbrauchsteuer nur entgegensteht, soweit sie Gebrauchtwagen die aus einem anderen Mitgliedstaat importiert werden, stärker als bereits in Polen zugelassene Wagen belastet. Zur Entscheidung dieser Frage wurde der Fall an das vorlegende polnische Gericht zurückverwiesen.
Nach einem polnischen Gesetz (Gesetz v. 23. 1. 2004 über die Akzise [Dz. U. Nr. 29, Pos. 257] in der auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Fassung) wird bei dem Kauf von Gebrauchtfahrzeugen, die aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, eine Akzise (Verbrauchsteuer) erhoben. Diese Akzise fällt hingegen nicht bei dem Kauf eines bereits in Polen zugelassenen Gebrauchtwagens an, da für einen solchen die Akzise bereits bei der Erstzulassung des Fahrzeugs erhoben wurde. Bei Neuwagen und bei Gebrauchtwagen mit einem Alter von bis zu zwei Jahren beträgt die Akzise je nach Hubraum entweder 3,1 % oder 13,6 %. Bei Fahrzeugen, die älter als zwei Jahre sind, richtet sich der Abgabensatz nach dem Alter des Fahrzeugs und kann bis zu 65 % der Besteuerungsgrundlage erreichen. weiterlesen
|
|